AfD gedenkt den Opfern des Volksaufstandes gegen das DDR-Regime am 17.Juni 1953
Die mittlere bis ältere Generation mag sich noch daran erinnern, dass bis 1990 der 17.Juni der Nationalfeiertag der Bundesrepublik Deutschland war, welcher an die Ereignisse rund um den 17.Juni 1953 erinnern sollte.
Hierzu eine kurze Erinnerung:
Am Morgen des 17. Juni brach im gesamten Gebiet der DDR etwas aus, was später als Aufstand des 17. Juni in die Geschichtsbücher eingehen sollte. Die Belegschaften vor allem großer Betriebe traten mit Beginn der Frühschicht in den Streik und formierten sich zu Demonstrationszügen, die sich in die Zentren der größeren Städte richteten.
Schwerpunkte lagen in Berlin und den traditionellen Industrieregionen, etwa dem „Chemiedreieck“ um Halle, aber auch in den Bezirkshauptstädten Magdeburg, Leipzig und Dresden. Die Zahl der am Protest Beteiligten lässt sich nicht genau bestimmen, Angaben schwanken zwischen 400.000 und 1,5 Millionen Menschen.
Die DDR-Regierung flüchtete unter den Schutz der sowjetischen Behörden in die Gebäude der früheren Festungspionierschule in Berlin-Karlshorst.
Am 17. Juni und den Tagen danach wurden 34 Demonstranten und Zuschauer von Volkspolizisten und sowjetischen Soldaten erschossen oder starben an den Folgen von Schussverletzungen. Nach Todesurteilen von sowjetischen und DDR-Gerichten wurden sieben Menschen hingerichtet. Infolge der Haftbedingungen starben vier Personen, und vier Menschen töteten sich in der Haft. Beim Sturm auf ein Polizeirevier starb ein Demonstrant an Herzversagen.
Mit dieser Kranzniederlegung rufen wir die Opfer des 17.Juni, welche damals erstmals gegen staatliche Unterdrückung und politisches Unrecht auf die Straße gegangen sind, in Erinnerung.
In der heutigen Zeit, in welcher staatliche Handlungen erneut als „alternativlos“ vermittelt werden, staatliche Zensur, Stichwort NetzDG, vermehrt Einzug hält, soll uns dies als Mahnmal dienen, es nie wieder so weit kommen zu lassen.
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