Bundesregierung schafft heimlich Fakten!
Heimlich, still und leise hat die Bundesregierung mal eben Fakten geschaffen und das Bankgeheimnis abgeschafft. Am 25.Juni 2017 wurde §30a der Abgabenordnung ersatzlos gestrichen. Er regelte das Bankgeheimnis!
Haben Sie darüber großartig etwas gelesen, oder gar mitbekommen? Scheinbar ist dieser gravierende Einschnitt in unsere Rechte keine große Meldung wert.
Doch was bedeutet dies nun genau?
Finanzfachmann Norbert Häring (http://norberthaering.de/ ) erklärt das so:
„Mittels des Steuerumgehungsbekämpfungs
In Vordrucken für Steuererklärungen darf jetzt die Angabe der Nummern von (allen) Konten und Depots verlangt werden.
Es entfällt die generelle Vorschrift, dass die Finanzämter und sonstigen Behörden zuerst versuchen müssen, die benötigten Informationen zu erhalten, und erst die Bank fragen dürfen, wenn das nicht gelingt oder sie guten Grund haben, zu misstrauen.
Behörden, die zuständig sind für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Sozialhilfe, die Ausbildungsförderung und das Wohngeld dürfen das Bundeszentralamt für Steuern beauftragen, bei den Kreditinstituten Daten abzurufen. Diese Liste kann durch ein Bundesgesetz jederzeit erweitert werden. Neu ist, dass die Banken nun ausdrücklich auch für Anfragen von Sozialbehörden, die unter dem Vorwand der Geldwäschebekämpfung eingeführte Verpflichtung jederzeit erfüllen können müssen, Auskunft über alle Konten und Schließfächer zu geben, für die eine Person wirtschaftlich Berechtigter ist.“
Ich sage, dass dies ein weiterer Schritt hin zur totalen Überwachung darstellt. Viele fehlen nicht mehr! Die Abschaffung des Bargeldes steht ja ebenfalls bereits in den Startlöchern.
Einzig die AfD sträubt und wehrt sich gegen all diese Dinge.
Daher gilt: WENN NICHT JETZT, WANN DANN?
Am 24.09. AfD WÄHLEN!
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