69 Jahre Grundgesetz!

Auf den Tag genau vor 69 Jahren, dem 23.Mai 1949, wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erlassen.

61 Gründerväter & 4 Gründermütter hatten es ab 1948 in monatelanger Arbeit auf den Weg gebracht.

Obwohl das Grundgesetz an sich eine Erfolgsgeschichte ist, muss es im Laufe der Jahre immer wieder Anpassungen unterzogen werden, damit es auch weiterhin eine Erfolgsgeschichte und der Garant für Frieden und Wohlstand in Deutschland bleibt.

Ein Beispiel hierfür ist das geltende Asylrecht.
Der Staatsrechtler und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz hat in der „Welt“ eine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz gefordert. Dem kann ich nur zustimmen.

Das Asylrecht muss endlich von einem individuell einklagbaren Recht in eine institutionelle Garantie umgewandelt werden, so wie in anderen Ländern auch. Angesichts weltweiter Flüchtlingsströme überfordert das Asylrecht in seiner heutigen Form Deutschland und macht es zum Anziehungspunkt für Millionen Menschen, die nicht hierher gehören.

Auch was den Bereich „Direkte Demokratie“ und damit „Volksentscheide“ anbelangt, sollte es Änderungen im Grundgesetz geben. Traute man nach dem Krieg den Deutschen noch nicht zu politische Entscheidungen zu fällen, ist es mittlerweile mehr als an der Zeit, dass dieser Umstand geändert wird.

Über ein Verbleib Deutschlands in der EU, der Eurozone und viele weitere wichtige, das ganze Volk betreffende, Entscheidungen sollte das Volk nach seiner Meinung gefragt werden.

All diese Forderungen schmälern nicht die außerordentliche Leistung, welche unsere Gründerväter und Gründermütter erbracht haben. Vor 70Jahren konnten viele heute aktuellen Themen schlicht nicht vorhergesehen und damit berücksichtigt werden.

Die Erlassung unseres Grundgesetz soll und muss daher am heutigen Tag gefeiert und gewürdigt werden. Das soll aber nicht bedeuten, dass wir vor Ehrfurcht erstarren und uns nicht an notwendige Anpassungen wagen.

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