MdL Udo Stein begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Mannheim zum Rückbau der Windkraftanlage „Orlach 6“ bei Braunsbach
Pressemitteilung:
„Ich begrüße die Entscheidung des VGH und gratuliere den Vertretern des Naturschutzbundes (NABU) zu diesem Sieg gegen die ausufernden Windkraftpläne in Baden-Württemberg“, so der Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Schwäbisch Hall, Udo Stein.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat zweitinstanzlich geurteilt, dass der Arten und Naturschutz über den Windkraftplänen von EnBw und Partnern steht. Die Windkraftanlage war ohne intensive Prüfung ob der Tauglichkeit des Standortes für Windkraftanlagen in das Brutgebiet von Rotmilan, Schwarzmilan, Baumfalke und Wespenbussard gebaut worden.
Es darf die Frage gestellt werden, warum überhaupt mit dem Bau begonnen werden durfte!
Für MdL Udo Stein ist es zudem ein „Ding der Unmöglichkeit“, dass besagte Anlage überhaupt gebaut werden durfte. „In diesem Land wird ansonsten bei jedweder Art von Bebauung streng nach Vorschrift gehandelt und alles dreimal abgewogen, nur beim ideologisch motivierten Windkraftanlagenbau wird scheinbar nicht so genau hingeschaut“, kritisiert Stein die Vorgehensweise.
Dies ist auch ein Sieg für Braunsbach und die Lebensqualität der Anwohner!
MdL Stein macht auch keinen Hehl daraus, dass er sich insbesondere auch für die Bevölkerung rund um Braunsbach freut, dass diese Windkraftanlage nun wieder abgebaut werden muss. Die Auswirkungen auf die Wohnqualität sei noch immer nicht vollständig geklärt. Von daher sei es zu begrüßen, dass die Bewohner rund um Braunsbach mit der nicht Inbetriebnahme und dem damit einhergehenden Abbau dieser Windkraftanlage eine Sorge weniger haben.
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