Das letzte Wort dem Wähler, nicht dem Parteienkartell! Undemokratisch: AfD-Kandidaten nicht zu Wahlen zugelassen
Ständig ist bei den anderen Parteien von „unserer Demokratie“ die Rede. In Wirklichkeit entfernt man sich dort immer weiter von Demokratie und Grundgesetz. Stattdessen bekämpft man die AfD kartellartig und mit schmutzigen Mitteln.
Ein Beispiel dafür ist die Tatsache, dass völlig unbescholtene AfD-Kandidaten zunehmend nicht mehr zu Bürgermeister- und Landratswahlen zugelassen werden. In niedersächsischen Nörten-Hardenberg ist dies nun bei einer Bürgermeisterkandidatin geschehen.
Auch ein Landratskandidat wurde nicht zugelassen: Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert, bekannt durch sein Engagement für Bürgerrechte während der Corona-Maßnahmen, wollte im Landkreis Friesland kandidieren. Der von den anderen Parteien dominierte Wahlausschuss lehnte ihn jedoch willfährig ab – nach einer Konsultation des sogenannten Verfassungsschutzes, der wohlgemerkt ebenfalls von unserer parteipolitischen Konkurrenz kontrolliert wird.
Genau das ist des Pudels Kern: Man befürchtet respektable Ergebnisse und Stichwahl-Einzüge der AfD-Kandidaten. Deswegen hat die Zulassung in der eher linksgrün geprägten Stadt Hannover auch funktioniert: Dort sind – im Gegensatz zum ländlichen Raum Niedersachsens – keine extrem starken AfD-Ergebnisse zu erwarten. Bei weiteren Kandidaten erfolgt die Vorentscheidung – das letzte Wort werden bei Ablehnungen natürlich Gerichte haben – in den nächsten Tagen.
An den genannten Beispielen zeigt sich allerdings bereits jetzt, dass die anderen Parteien aus ganz grundsätzlichen Erwägungen auch kommunal abgewählt werden müssen. Bei Wahlen zu Parlamenten sowie zu kommunalen Gremien, die ihrerseits anschließend über solche Zulassungen entscheiden, ist ein solcher Ausschluss einzelner Kandidaten oder gar ganzer Listen juristisch offenbar noch fragwürdiger. Deswegen hat das Kartell dort noch eine Beißhemmung.
Klar ist: Die AfD käme niemals auf die Idee, Mitbewerber aus vorgeschobenen Gründen nicht zu Wahlen zuzulassen. In einer Demokratie müssen vielmehr die Wähler das letzte Wort haben. Ob einem diese Entscheidung gefällt, ist dabei völlig zweitrangig.



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