Meinungsfreiheit ist kein Verdachtsfall
Der Schutz unserer freiheitlichen Ordnung ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Er darf jedoch nicht dazu führen, dass unbequeme, aber vollkommen legale politische Positionen unter einen pauschalen Extremismusverdacht geraten.
Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, übt deutliche Kritik an der Praxis des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der Begriff „Extremismus“ sei rechtlich nicht klar definiert, diene aber dennoch als Grundlage für behördliche Einstufungen mit weitreichenden Folgen. Dabei würden auch Äußerungen bewertet, die weder gewalttätig noch strafbar sind. Das Risiko politisch voreingenommener Einstufungen sei entsprechend hoch.
Die Forderung nach klaren, rechtsstaatlichen und an internationalen Menschenrechtsstandards ausgerichteten Kriterien ist deshalb überfällig. Gewaltfreie politische Meinungsäußerungen dürfen nicht fälschlicherweise als extremistisch eingestuft und zum Anlass für Überwachungsmaßnahmen genommen werden. Genau dies empfiehlt die Sonderberichterstatterin in ihrem Bericht.
Wer die Demokratie schützen will, muss zuerst ihre Freiheitsrechte schützen. Ein Nachrichtendienst darf nicht zum politischen Schiedsrichter über zulässige Meinungen werden.
Quelle: apollo-news.net




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